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4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht – wirksame Abwendung nach § 27 BauGB

    Urteil vom 21.10.2021 – AN 17 K 20.01814

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

    Urteil vom 07.12.2020 – M 8 K 19.5422

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Formell und materiell rechtswidriger gemeindlicher Vorkaufsbescheid infolge Nichtanhörung und fehlender Ermessensausübung

    Urteil vom 07.03.2023 – W 4 K 21.1622

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zwecks Schaffung von Wohnbauland

    Urteil vom 10.04.2024 – AN 3 K 22.00435

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Schlagworte Schlagworte
  • (Konkludente) Vereinbarung einer auflösenden Bedingung (verneint)
  • Anfechtung eines Bescheides
  • Anfechtungsklage der (Erst-)Käuferin gegen aufgrund von Erhaltungssatzungen ausgeübte gemeindliche Vorkaufsrechte
  • Anhörung der Beteiligten
  • Anscheinsvollmacht
  • Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses in Folge der Aufhebung des Vorkaufsbescheids
  • Anwendbarkeit und Auslegung des § 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB in Erhaltungssatzungsgebieten
  • Ausübung
  • Bauleitplanung
  • Belegungs- / Mietpreisbindung
  • Bestimmtheit
  • Dafür, dass der Käufer im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB „in der Lage“ ist, das Grundstück binnen angemessener Frist zweckentsprechend zu verwenden, genügt die Glaubhaftmachung (umstr.)
  • Die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Verwendung des Grundstücks nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB richtet sich bei Vorliegen eines dem Vorkaufsrecht zugrundeliegenden einfachen oder qualifizierten Bebauungsplans nach dem durch diesen aufgestellten Zulässigkeitsrahmen
  • Die rechtswirksam erklärte Abwendung nach § 27 BauGB führt zur Rechtswidrigkeit des ausgeübten Vorkaufsrechts als Verwaltungsakt, nicht zu dessen Erledigung (umstr.)
  • Die Verpflichtungserklärung des Käufers im Rahmen der Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis eigener Art, auf das die Vorschriften über den städtebaulichen Vertrag entsprechend anzuwenden sind
  • Die Vorschrift des § 27 BauGB gewährleistet die Grundstücksverwendung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Vorgaben, aber eben nur diese und rechtfertigt keine weitere Einschränkung des gegebenen Zulässigkeitsrahmens durch außerhalb dessen liegende Verwendungswünsche der Gemeinde
  • Erhaltungssatzung
  • Erhaltungssatzungen „J* …platz“ und „H* …platz/H* …straße“
  • Erledigung
  • Ermächtigung des Geschäftsführers durch Prokuristen bei unechter Gesamtvertretung
  • Ermessenausübung
  • Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund einer Rücktrittserklärung vom Kauvertrag (verneint)
  • Geeignetheit einer Abwendungserklärung (verneint)
  • Sicherung
  • Wohl der Allgemeinheit
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